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ADD untersagt Kleidersammlungen im Namen des Vereins Hand in Hand e.V. in Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung Nr. 12 vom 01.02.2010

Trier/Rheinland-Pfalz - Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat dem Verein Hand in Hand, Förderkreis sozialtherapeutische Lebensgemeinschaft Siegerland e.V. mit Sitz in Bad Berleburg/Nordrhein-Westfalen die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den Eindruck der "Unterstützung eines guten Zwecks" hervorrufen, in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist das Verbot bestandskräftig.

Im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung waren die Vorlagen des Vereins nicht geeignet, eine zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge nachzuweisen und insbesondere eine klare Trennung zwischen "Wohltätigkeit" und "Gewerbeausübung" vorzunehmen.

Sollten weiterhin Kleidersammlungen im Namen von Hand in Hand e.V. in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, bittet die ADD die Bevölkerung um Mitteilung.

Um Verwechselungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu verhindern, bittet die ADD um exakte Beachtung und Benennung der Organisation inklusive Ortsbezeichnung.

http://www.add.rlp.de/icc/ADD/nav/845/84560f23-4693-aefb-e592-613e9246ca93&sel_uCon=4cf22c41-c298-621c-c00a-f7672e13d633&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042.htm

01.02.2010

 

 

 

 

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